1. Die Gültigkeit der Platzordnung erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Hundesportplatzes, wobei Parkplätze und die unmittelbaren Zufahrtswege vor dem Platz mit einbezogen sind.
  2. Es dürfen nur ausreichend geimpfte und haftpflichtversicherte Hunde auf die Platzanlage.
  3. Hunde die am Trainingsbetrieb teilnehmen, müssen gesund sein, dürfen keine ansteckenden Krankheiten und keinen Parasitenbefall haben.
  4. Hund und Hundeführer*in müssen psychisch und physisch in der Lage sein, dem Übungsbetrieb zu folgen, sonst kann der/die Übungsleiter*in das Training jederzeit beenden.
  5. Läufige Hündinnen dürfen nach Rücksprache mit dem/der Übungsleiter*in das Gelände betreten. Gleiches gilt für Zweit- oder Dritthunde, die am eigentlichen Trainingsbetrieb nicht teilnehmen.
  6. Hunde sind auf der Platzanlage grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausnahmen vom Leinenzwang:
    6.1 auf Anordnung der Ausbildungsleiters während der Übungsstunden.
    6.2 zum Auslaufen und Lösen, sofern der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers steht.
  7. Die Platzbenutzung ist nur unter Aufsicht und Anleitung der zuständigen Übungsleiter*innen gestattet. Diese können im Einzelfall selbständiges Training gestatten.
  8. Den Anweisungen der Übungsleiter*innen ist unbedingt Folge zu leisten und die Bestimmungen des Tierschutzes und des dhv sind einzuhalten.
    Tierschutzgesetz:
    §1 …Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
    §3.5 …es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
  9. Hunde sollen nicht ohne ausreichende Aufsicht auf dem Vereinsgelände abgelegt bzw. angebunden werden. Für Hunde, die auf dem Gelände abgelegt bzw. angebunden werden, trägt der/die Hundeführer*in die volle Verantwortung.
  10. Die Übungszeiten und die Benutzung der Platzanlage durch die einzelnen Gruppen werden im Einvernehmen mit den Ausbildern*innen durch den Vorstand festgelegt.
  11. Sämtliche Geräte sind pfleglich zu behandeln. Das gesamte Vereinsgelände ist sauber zu halten. Insbesondere ist das Lösen der Hunde auf dem Übungsplatz sowie Vorplatz untersagt. Eventuelle Hinterlassenschaften sind umgehend und ohne Aufforderung zu beseitigen.
  12. Aktive Mitglieder haben im Jahr 10 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Diese sind in Form von Arbeitsdiensten am/um den Platz oder im/am Vereinsheim abzuleisten. Diese Stunden dürfen nur von dem/der 1. Vorsitzenden oder dem/der Platzwart*in abgezeichnet werden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind 20 € Ersatz zu bezahlen. Der Vorstand behält Einzelfallregelungen bei Vorliegen besonders triftiger Gründe vor. Zusätzlich wird von den Obleuten zu Beginn jedes Haushaltsjahres, ein Anspruch an abzuleistenden Stunden für die eigene Sparte in der Vorstandsrunde festgelegt und an die Teilnehmer der Gruppen kommuniziert. Diese zusätzlichen Stunden werden bei nicht ableisten mit 10 € berechnet. Die Anzahl ist von den Obleuten zu bestimmen, sie können auch keine Stunden ansetzen.
  13. Zuschauer*innen sollen den Übungsbetrieb nicht stören. Kinder müssen beaufsichtigt werden und dürfen das Gelände nur unter Aufsicht betreten. Mitglieder und Besucher, die ihre Kinder mitbringen, tragen die Verantwortung für sie. Für evtl. auftretende Schäden haftet der Verein nicht.
  14. Der/Die Platzwart*in kann bei widrigen Platzverhältnissen das Gelände oder Teile davon sperren.
  15. Zuwiderhandlungen gegen diese Platzordnung können einen Platzverweis, in schweren Fällen einen Vereinsausschluss nach sich ziehen.
  16. Auf dem Vereinsgelände ist das Tragen und der Gebrauch von Stachelhalsbändern und / oder Elektroreizgeräten verboten.

 

Gültig ab Februar 2021
der geschäftsführende Vorstand